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Meine Briefe
Sonderurlaub für ehrenamtliche JugendleiterInnen




Anlässlich eines Gesprächs mit Vertretern des BDKJ (siehe auch Pressemitteilung vom 2. November 2001)schrieb ich an die Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg Anette Schavan und die Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend des Landes Rheinland Pfalz Doris Ahnen, um eine Vereinbarung zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zur Regelung des Sonderurlaubs für ehrenamtliche JugendleiterInnen anzuregen.


Sonderurlaub für ehrenamtliche JugendleiterInnen
Vereinbarungen zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg



Sehr geehrte Frau Ministerin,


seit ich in der Enquetekommission für Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages bin, wenden sich verstärkt Jugendgruppen bzw. deren Jugendleitungen oder Verbandsvertretungen an mich, weil es in der "grenzüberschreitenden" Jugendarbeit zu Ungerechtigkeiten hinsichtlich unterschiedlicher Sonderurlaubsregelungen in verschiedenen Ländern kommt. In der Kurpfalz ein bekanntes Phänomen: Im Dreiländereck Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg gibt es regen Grenzverkehr, aber nicht alles wurde mittels bilateraler Staatsverträge geregelt. Vieles ist unterschiedlich und einiges führt zu Ungerechtigkeiten. Es ergibt sich Handlungsbedarf für Regierungen und Parlamente.

Anläßlich eines Gesprächs mit dem BDKJ zitiere ich nachfolgend aus einem Brief des BDKJ der die Problematik erläutert und bitte Sie zur Überwindung der beschriebenen Ungerechtigkeiten aktiv zu werden und auch für Baden-Württemberg Regelungen wie in Hessen anzustreben.

Der BDKJ startete Anfang letzten Jahres an der Bergstraße eine Umfrageaktion und einen Fotowettbewerb unter dem Titel: "Rettet den Sonderurlaub". Eine wesentliche Frage dabei war auch, wie viele Jugendliche und junge Erwachsene keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub hatten, da sie in den benachbarten Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg beschäftigt sind. Insgesamt ergaben die Daten von über 150 JugendleiterInnen, dass etwa 11% keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub hatten, da sie nicht in Hessen beschäftigt waren, weitere 9% hatten keinen Anspruch, da sie jünger als 18 Jahre waren. 12 % der Befragten hatten Sonderurlaub, weitere 12 % beantragten keinen Sonderurlaub, da sie negative Konsequenzen für ihre Arbeitsstelle befürchteten. Etwa 25 % der JugendleiterInnen opferten im Durchschnitt 10 Tage ihres Jahresurlaubes für die ehrenamtliche pädagogische Leitungstätigkeit im Rahmen von Freizeiten und Zeltlagern für Kinder und Jugendliche des Kreises Bergstraße.

Obwohl die Bedeutung ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements für die Gesellschaft wächst, fehlt oft noch die adäquate Förderung der Ehrenamtlichen. Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit in Hessen stellt besonders aufgrund der diesjährigen Novellierung eine wichtige Rahmenbedingung für die Förderung ehrenamtlichen Engagements dar. Seit diesem Jahr hat jeder hessische Beschäftigte über 16 Jahren einen Rechtsanspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Die Lohnfortzahlung wird durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Landes Hessen sichergestellt.

In den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gibt es zwar auch die Möglichkeit einer Freistellung. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Darüber hinaus beträgt das Antragsalter 18 Jahre.

Der Kreis Bergstraße und somit auch die drei Bergsträßer Dekanate grenzen im Süden und Westen an die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Viele Jugendliche und junge Erwachsene, die sich ehrenamtlich in den Pfarrgemeinden und Verbänden im Kreis Bergstraße als ehrenamtliche JugendleiterInnen engagieren, sind in diesen beiden Bundesländern in Ausbildung oder stehen dort in einem Beschäftigungsverhältnis. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in diesen beiden Bundesländern können Jugendliche unter 18 Jahren keinen Sonderurlaub beantragen. Gerade in der verbandlichen Jugendarbeit übernehmen bereits 16-jährige Ehrenamtliche verantwortungsvolle Aufgaben und verdienen daher ebenso die vollen Möglichkeiten auf Freistellung und Entgeltfortzahlung wie 18-jährige.

Uns ist bekannt, dass die SPD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf eingebracht hat, mit der sie die bestehende Sonderurlaubsregelung ganz wesentlich verbessern will. Künftig sollen GruppenleiterInnen bereits mit 16 Jahren eine Freistellung beantragen können. Ferner soll der vom Land zu zahlende Verdienstausfall von 50,- DM täglich auf 60 Euro mehr als verdoppelt werden.

Soweit der Auszug. Über alle Parteigrenzen hinweg sind wir ja einer Meinung, dass Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit unverzichtbar ist.

Deshalb bitte ich Sie einheitliche Sonderurlaubsregelungen mit Hessen und Rheinland-Pfalz herzustellen, die eine Freistellung der Ehrenamtlichen ab 16 Jahren für zehn Tage pro Jahr umfasst und auch einheitlich geregelte Entgeltfortzahlungen sicherstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Binding

Zur Kenntnis an:

  • Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend des Landes Rheinland Pfalz
    Ministerin Doris Ahnen
  • Claus Wichmann, MdL



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