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Endlich im Grundgesetz: Der Tierschutz

Berlin/Heidelberg, 21. Juni 2002

"Es ist sehr gut, dass der Tierschutz in Deutschland jetzt im Grundgesetz verankert ist", sagte Lothar Binding. "Sehr froh bin ich auch darüber, dass mittlerweile - wenn auch nach langem Zögern - viele CDU-Politiker auf unsere Vorschläge eingegangen sind."

Die Regelung, dass Tiere Sachen seien, ist im Strafrecht bereits aufgehoben worden. "Alles in Allem ein guter Erfolg für die Bestrebungen der SPD-geführten Bundesregierung", sagt Lothar Binding.




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