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Informationsabend über die Rente: Altersvermögensgesetz, Witwen- und Witwerrenten reformiert, Rentenanpassung an Lohnentwicklung orientiert, bedarfsorientierten Grundsicherung, Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (März 2000)

Prüfung bestanden: die neue Alterssicherung
Lothar Binding informiert in Hockenheim über die Rente

Der SPD - Ortsverein Hockenheim hatte zu einem Informationsabend zum Thema Rente eingeladen. Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende Jutta Janisch und den Fraktionsvorsitzenden Willy Keller informierte der Bundestagsabgeordnete Lothar Binding über die Zukunftsfähigkeit der Alterssicherung.

"Ich bin für 67 Prozent von 200 DM, viele kämpfen für 70 Prozent von 100 DM", so begann Binding etwas provokativ seinen Vortrag, um zu verdeutlichen, dass jeder, der für ein bestimmtes Rentenniveau kämpft, auch immer sagen muss, auf welche Basis sich dieses Niveau bezieht.

Der Zusammenhang von Möglichkeiten ein bestimmtes Niveau zu erreichen und dessen Bezugsbasis dürfen nicht außer Acht gelassen werden. "So wirken sich z.B. höhere Lohnnebenkosten und steigende Arbeitslosigkeit sehr negativ auf die Einkommenssituation von Rentnern aus", so der Abgeordnete weiter, bevor er die Schwerpunkte der Rentenreform vorstellte.

Ziel der Rentenreform ist es, die Alterssicherung zukunftsfähig zu machen und auf die Änderungen in der Alterspyramide vorzubereiten. Es geht um eine langfristig sichere und bezahlbare Alterssicherung. Das bedeutet: Die heutigen und künftigen Beitragszahler nicht zu überfordern und das Leistungsniveau auch für die künftigen Rentnerinnen und Rentner auf einem angemessenen Standard zu halten.

"18 Mio. Rentner brauchen heute ca. 350 Mrd. DM aus der Rentenkasse, aber nur 210 Mrd. kommen aus den Versicherungsbeiträgen. Die restlichen 140 Mrd. müssen schon heute aus dem Steuertopf als Zuschuss gezahlt werden. Kommendes Jahr werden es schon 155 Mrd. sein, im vergangenen Jahr waren es 127 Mrd. DM.", so Lothar Binding, um die Dimensionen und den Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Zum Vergleich: 1990 waren es nur 60 Mrd., die als Zuschuss aus Steuermitteln gezahlt wurden; damals waren die versicherungsfremden Leistungen noch aus dem Rententopf bezahlt. "Zum Glück haben wir heute die versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenversicherung herausgenommen. Ein großer Erfolg für unsere Regierung", so Binding.

Mit den Gesetzesbeschlüssen des Deutschen Bundestags vom 26. Januar 2001 zum Altersvermögensgesetz und zum Altersvermögensergänzungsgesetz sind die für die Alterssicherung äußerst wichtigen Reformprojekte in der Zielgerade angekommen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt danach bis zum Jahre 2020 unter 20 Prozent und steigt trotz der abzusehenden Veränderungen in der Altersentwicklung bis zum Jahre 2030 nicht über 22 Prozent. Das Rentenniveau wird 2030 zwischen 67 und 68 Prozent liegen, auf der Basis heute vergleichbarer Lohn- und Einkommenssituation.

Zudem wird der ergänzende Aufbau eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens staatlich sehr gut gefördert - mit dem größten Programm zum Aufbau von Altersvorsorgevermögen, das es je gab.

In das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) wird ein individueller Anspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung, die zweite Säule der Rentenversicherung, durch Entgeltumwandlung mit sofortiger gesetzlicher Unverfallbarkeit aufgenommen.

Mit dem Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge, der sogenannten dritten Säule, wird die Alterssicherung auf eine breitere finanzielle Grundlage gestellt. Zusammen mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - die erste Säule der Rentenversicherung - ermöglicht die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge, den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard im Alter zu gewährleisten.

Der Aufbau einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge wird durch steuerliche Fördermaßnahmen flankiert, die auch und gerade Bezieher kleiner Einkommen und Familien mit Kindern besonders unterstützen sollen. Es werden besondere Sparanreize gegeben. Die gesetzlichen Regelungen hierzu werden - ähnlich wie bei der Kindergeldregelung - im Einkommensteuergesetz als kombinierte Zulagen-/Sonderausgabenregelung verankert.

Insgesamt werden für die Förderung der Altersvorsorge in der Endstufe im Jahr 2008 knapp 20 Milliarden DM bereitgestellt.

Das Gesetz über die zusätzliche private Altersvorsorge soll zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Die Rentenversicherungspflichtigen sollen ausreichend Zeit haben, sich eingehend über geeignete Alterssicherungsanlagen zu informieren. Auch die Tarifparteien haben so die Gelegenheit, ohne Zeitdruck bestehende Vereinbarungen über betriebliche Altersversorgung zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren oder neue Tarifvereinbarungen zu schließen, erläuterte Binding.

Um verschämte Armut insbesondere im Alter zu verhindern, werden Regelungen zur Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung geschaffen. Die Rentenversicherungsträger werden in Zukunft allen Versicherten jährlich Informationen über den Stand ihrer Rentenanwartschaften zusenden.

Als wesentlich sieht Binding, dass die Rentenanpassung sich wieder an der Lohnentwicklung orientiert. Mit der veränderten Anpassungsformel wird zugleich für die heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner ein einheitliches Rentenniveau gewährleistet.

Positiv bewertet Binding auch, dass die Witwen- und Witwerrenten reformiert und um eine Kinderkomponente ergänzt werden. Beitragszeiten in den ersten 10 Lebensjahren eines Kindes werden bis zu 50 Prozent höher als nach geltendem Recht bewertet. Ehegatten wird die Möglichkeit eingeräumt, ihre in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche partnerschaftlich aufzuteilen.

Die rentenrechtliche Absicherung jüngerer Versicherter mit lückenhaften Erwerbsverläufen wird ebenfalls verbessert.

In der anschließenden Diskussion wurde die Konzeptionslosigkeit der CDU allgemein bedauert. Die Opposition habe kein eigenes Konzept. "Dass der Demographiefaktor nicht bezahlbar war und ist, weiss auch die CDU. Deshalb wurden bereits unter Blüm die statistischen Größen im Zusammenhang mit der Lebenserwartung 'angepasst' ", so Binding.

Die jetzt beschlossenen Gesetzen sind eine gute Voraussetzungen für einen breiten gesellschaftlichen Konsens bei der Reform der Alterssicherung. Die Gewerkschaften unterstützen den Kurs von Bundesregierung und Koalition. "Unser Rentenmodell findet ein hohes Maß an Zustimmung in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft", so Binding, der sich für die sehr sachkundige Diskussion bedankte.


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