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Enquêtekommission legt Bericht vor:

Dank und Anerkennung für Bürgerliches Engagement

Berlin, 3. Juli 2002. "Bürgerschaftliches Engagement bzw. das Ehrenamt ist der Kitt für den Zusammenhalt der Gesellschaft" - mit diesen Worten beschrieb Bundestagsabgeordneter Lothar Binding (SPD) die Ergebnisse der Enquête-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements". Nach zweijähriger Arbeit legte die von der SPD initiierte Kommission nun Bundestagspräsident Wolfgang Thierse einen Bericht vor. Der Berichtsband mit dem Titel "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" umfasst 850 Seiten: Ein dickes Werk!

Dieser Bericht beinhaltet eine umfassende Bestandsaufnahme der freiwilligen Arbeit in Deutschland und kommt zu dem Schluß, dass die Kommission ihr Hauptziel erreicht hat: Neben der Bestandsaufnahme wurden Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen erarbeitet.

Über zwanzig Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich, das ist eines der Ergebnisse. Lothar Binding, stellvertretendes Mitglied der Kommission, schätzt deren Arbeit als unermesslich wertvoll ein: "Mit Hilfe dieser Bürgerinnen und Bürger werden die Verbundenheit und das Verständnis zwischen allen Mitgliedern der Gesellschaft verbessert. Bürgerschaftlich Engagierte schaffen eine Atmosphäre der Solidarität im Zusammenleben."

Große Bedeutung für unser Gemeinwesen hat dabei auch die Vielfalt des Engagements: Neben der Arbeit in Vereinen und Verbänden arbeiten sie in Kirchen, gemeinnützigen Organisationen, Bürgerinitiativen oder auch in Parteien, Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen und Netzwerken mit, um nur einige Beispiele zu nennen.

Der SPD ist es wichtig, alle Formen freiwilliger Arbeit nicht nur dankend zu registrieren, sondern positive Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Zur Unterstützung der Vereine wurden schon während der Kommissionsarbeit einige grundlegende Verbesserungen eingeführt:

Das Spendenrecht wurde überarbeitet, durch den Verzicht auf das Durchlaufspendenverfahren wurde das Verfahren für den steuerlichen Abzug von Spenden für Vereine stark vereinfacht.

Eine ganz wichtige weitere Änderung stellt die Anhebung und Ausweitung der so genannten Übungsleiterpauschale dar: Übungsleiter und neuerdings auch nebenberufliche Betreuer haben statt 1200 Euro ab jetzt einen Freibetrag von 1800 Euro pro Jahr. Es handelt sich um die erste Anpassung seit 20 Jahren.

Für Stiftungen wurde die Höchstgrenze für den Abzug von Zuwendungen auf 20.000 Euro im Jahr ausgeweitet, bei neu errichteten Stiftungen sogar einmalig auf 300.000 Euro. In Kombination mit dem geänderten Stiftungsrecht ist das ein sehr großer Erfolg.

Neben diesen bereits durchgeführten Verbesserungen sind weitere Änderungen von der Enquêtekommission vorgeschlagen und geplant, so zum Beispiel eine allgemeine steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro, um den Aufwand aller bürgerschaftlich Engagierten mit einem Sockelbetrag auszugleichen.

Finanzpolitiker Lothar Binding liegt auch die Überarbeitung des Steuerrechts für Vereine am Herzen. Er setzt sich dafür ein, die Besteuerungsfreigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von zur Zeit 30.678 auf 40.000 Euro anzuheben, um die finanzielle Situation von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden zu verbessern.

Doch dies sind nur einige der zahlreichen Verbesserungsvorschläge der Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements". Sie bringen eine breite Unterstützung von ausschließlich am Gemeinwohl orientierten Aktivitäten.

"Auch weiterhin ist es Aufgabe des Deutschen Bundestags und der ganzen Bürgergesellschaft, die nachhaltige Förderung bürgerschaftlichen Engagements entschieden in Angriff zu nehmen", so Binding. Schließlich spielt das bürgerschaftliche Engagement eine zentrale Rolle im Verhältnis zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.




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