Kabinett beschließt den 6-spurigen Ausbau der A5
zwischen Heidelberg und Walldorf "Der Abschnitt der A5
Heidelberg - Walldorf kann innerhalb des Geltungszeitraums des neuen
Bundesverkehrswegeplans 6-spurig geplant und gebaut werden", informiert
der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding über den neuesten Stand zur
Bundesverkehrswegeplanung. Er ergänzt: "Dies ist möglich, weil dieser
Abschnitt aus dem "Weiteren Bedarf" in die Kategorie "Vordringlicher
Bedarf" (VB) hoch gestuft worden ist. Damit ist ein wichtiger erster
Schritt für die zukünftige Entlastung der A5 zwischen den beiden
Autobahnkreuzen und eine sinnvolle Verkehrsführung getan", so der
Heidelberg-Weinheimer SPD- Abgeordnete.
Die Kategorie des Bundesverkehrswegeplans "Vordringlicher Bedarf"
erlaubt die Planung und Fertigstellung dieses Abschnittes nach
Verabschiedung des Gesetzes.
"Da der Abschnitt Heidelberg-Walldorf ursprünglich nicht vordringlich
für den Bundesverkehrswegeplan vorgesehen war und somit erst im
„Nachrückverfahren“ berücksichtigt wurde, ist dies ein sehr positives
Ergebnis der gemeinsamen Arbeit der SPD Gemeinderatsfraktionen
Heidelberg und Eppelheim", so der Abgeordnete Binding
"Im Ergebnis sichert der geänderte Entwurf des
Bundesverkehrswegeplans den dringend notwendigen Weiterbau einer
leistungsfähigen A5 zwischen den Autobahnkreuzen Heidelberg-Walldorf.
Insgesamt werden im Rahmen des Ausbaus der A5 125 Millionen Euro in
den Wahlkreis Heidelberg-Weinheim fließen und somit für einen
Investitionsschub für die Bauwirtschaft in der Region sorgen. "Damit hat
der Bund einen wichtigen Beitrag zum Infrastrukturausbau der Region
geleistet", erklärt Binding
Der neue Bundesverkehrswegeplan wird für den Zeitraum bis 2015
vorgelegt. Er wird voraussichtlich Ende 2003 nach der parlamentarischen
Befassung durch den Bundestag als Gesetz verabschiedet.
Rund 220 Millionen Euro mehr als bisher geplant stehen für
Baden-Württemberg im vordringlichen Bedarf für den Bundesfernstraßenbau
zur Verfügung. Gegenüber dem Referentenentwurf des
Bundesverkehrswegeplans enthält der Vorschlag für die Kabinettsbefassung
damit mehr als 15 Maßnahmen zusätzlich. Die Länderquote
Baden-Württembergs steigt so von 11,3 % in 1992 auf rund 12,0 %. Dabei
profitiert Baden-Württemberg besonders von den zukünftigen Maßnahmen.
Hier stieg der Anteil Baden-Württembergs von 11,6 % in 1992 auf nunmehr
16,4 %.
NT
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