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Kabinett beschließt den 6-spurigen Ausbau der A5 zwischen Heidelberg und Walldorf

"Der Abschnitt der A5 Heidelberg - Walldorf kann innerhalb des Geltungszeitraums des neuen Bundesverkehrswegeplans 6-spurig geplant und gebaut werden", informiert der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding über den neuesten Stand zur Bundesverkehrswegeplanung. Er ergänzt: "Dies ist möglich, weil dieser Abschnitt aus dem "Weiteren Bedarf" in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" (VB) hoch gestuft worden ist. Damit ist ein wichtiger erster Schritt für die zukünftige Entlastung der A5 zwischen den beiden Autobahnkreuzen und eine sinnvolle Verkehrsführung getan", so der Heidelberg-Weinheimer SPD- Abgeordnete.

Die Kategorie des Bundesverkehrswegeplans "Vordringlicher Bedarf" erlaubt die Planung und Fertigstellung dieses Abschnittes nach Verabschiedung des Gesetzes.

"Da der Abschnitt Heidelberg-Walldorf ursprünglich nicht vordringlich für den Bundesverkehrswegeplan vorgesehen war und somit erst im „Nachrückverfahren“ berücksichtigt wurde, ist dies ein sehr positives Ergebnis der gemeinsamen Arbeit der SPD Gemeinderatsfraktionen Heidelberg und Eppelheim", so der Abgeordnete Binding

"Im Ergebnis sichert der geänderte Entwurf des Bundesverkehrswegeplans den dringend notwendigen Weiterbau einer leistungsfähigen A5 zwischen den Autobahnkreuzen Heidelberg-Walldorf.

Insgesamt werden im Rahmen des Ausbaus der A5 125 Millionen Euro in den Wahlkreis Heidelberg-Weinheim fließen und somit für einen Investitionsschub für die Bauwirtschaft in der Region sorgen. "Damit hat der Bund einen wichtigen Beitrag zum Infrastrukturausbau der Region geleistet", erklärt Binding

Der neue Bundesverkehrswegeplan wird für den Zeitraum bis 2015 vorgelegt. Er wird voraussichtlich Ende 2003 nach der parlamentarischen Befassung durch den Bundestag als Gesetz verabschiedet.

Rund 220 Millionen Euro mehr als bisher geplant stehen für Baden-Württemberg im vordringlichen Bedarf für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung. Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans enthält der Vorschlag für die Kabinettsbefassung damit mehr als 15 Maßnahmen zusätzlich. Die Länderquote Baden-Württembergs steigt so von 11,3 % in 1992 auf rund 12,0 %. Dabei profitiert Baden-Württemberg besonders von den zukünftigen Maßnahmen. Hier stieg der Anteil Baden-Württembergs von 11,6 % in 1992 auf nunmehr 16,4 %.

NT

 




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