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Personengesellschaften haben geringere Steuerlast als Kapitalgesellschaften !

Berlin/Heidelberg, 11. Juni 2003

Zu der am 11. Juni 2003 veröffentlichten Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim zu der Steuerbelastung von Personengesellschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften erklärt der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Lothar Binding:

Mittelständische Unternehmen sind die Hauptgewinner der Unternehmenssteuerreform. Diese Aussage wird durch eine neue Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim erneut bestätigt.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis: Personengesellschaften sind die steuerlich günstigere Rechtsform für den deutschen Mittelstand. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft ihren Gewinn voll oder teilweise ausschüttet beziehungsweise einbehält.

Die Studie widerlegt damit anders lautende Behauptungen der Opposition, die sie als Trugschluss bezeichnet, der aus der undifferenzierten Gegenüberstellung der für Kapitalgesellschaften maßgeblichen Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung von rund 40 Prozent und den für Personengesellschaften relevanten progressiven Einkommensteuersätzen von bis zu 48,5 Prozent entstehen könne.

Die Ursache für die geringere Belastung der Personengesellschaft ist vor allem die im Jahr 2001 neu eingeführte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld. Diese nur für Personengesellschaften und Einzelunternehmer mögliche Anrechnung reduziert deren Steuerbelastung erheblich. Im Ergebnis wird dadurch der für die Personengesellschaft mögliche Belastungsnachteil bei den Steuertarifen überkompensiert.

Im übrigen ist der Tarif bei den Kapitalgesellschaften proportional, das heißt er erfasst den gesamten Gewinn mit einheitlich rund 40 Prozent Steuer, während der Einkommensteuer-Tarif bei den Personengesellschaften progressiv ist, das heißt von dem Eingangssatz von rund 20 Prozent an langsam ansteigt. Außerdem ist bei der Einkommensteuer ein steuerfreier Grundfreibetrag zu berücksichtigen.

NT




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