Endlich im Grundgesetz: Der Tierschutz
Berlin/Heidelberg, 21. Juni 2002
"Es ist sehr gut, dass der Tierschutz in Deutschland jetzt im
Grundgesetz verankert ist", sagte Lothar Binding.
"Sehr froh bin ich auch darüber, dass mittlerweile - wenn auch nach
langem Zögern - viele CDU-Politiker auf unsere Vorschläge eingegangen
sind."
Die Regelung, dass Tiere Sachen seien, ist im Strafrecht bereits
aufgehoben worden. "Alles in Allem ein guter Erfolg für die Bestrebungen
der SPD-geführten Bundesregierung", sagt Lothar Binding.
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