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SPD Eppelheim - Moderation Renate Schmidt: Vortrag zur Rente: Beitragssätze, Arbeitslosigkeit, Eigenvorsorge, Alterssicherung von Frauen, kindbezogene Leistungen, Altersarmut, Hinterbliebenversorgung, Stützung Erwerbsgeminderter. (April 2001)

Rentenreform ein zukunftsfähiges Modell

"Der wichtigste Unterschied zur Reform von Blüm ist der, dass die Bestandsrentner im Riester-Modell nicht durch den Demographiefaktor belastet werden, denn sie hätten sich ja nicht auf diese neue Situation einstellen können." So Binding einleitend zu seinem Vortrag zur Rente in Eppelheim. Renate Schmidt, SPD-Vorsitzende hatte zu diesem Thema eingeladen, denn "Zur Zeit ist ein Thema in aller Munde: Die Rente", wie sie sagt.

Viele Menschen machen sich -völlig zurecht - Gedanken über die Absicherung ihrer Zukunft und die Zukunft ihrer Kinder. Die Grundlagen unseres Rentensystems stimmen nicht mehr: Die Menschen leben immer länger, die Geburtenrate geht zurück, der Anteil älterer Menschen steigt. Die Produktivität wird nur sehr begrenzt berücksichtigt. Angesichts dieser Perspektiven ist rasches Handeln notwendig. Die "jüngere Generation braucht eine klare Orientierung, wie sie ihre Altersvorsorge verlässlich gestalten kann, die Älteren brauchen Gewissheit, wie sich ihre jetzige Rente entwickeln wird" so Binding. Die Bundesregierung habe deshalb ein Rentenkonzept erarbeitet, welches die heutigen Beitragszahler nicht überfordert und das Leistungsniveau für die künftigen Rentner und Rentnerinnen auf einem angemessenen Standard hält. Die Hauptziele der Rentenreform sind:

1. Stabilisierung der Beitragssätze zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit
2. Stärkung der Eigenvorsorge
3. Verbesserung der Alterssicherung der Frauen und kindbezogener Leistungen
4. Reform der Hinterbliebenversorgung
5. Vermeidung von Altersarmut
6. Stützung Erwerbsgeminderter

Was ist geplant?

Beginn und Form

Zentraler Bestandteil der Reform ist der Aufbau einer privaten zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge als ergänzende Säule zur bisherigen gesetzlichen Rentenversicherung. Die private Eigenvorsorge der Bürger wird allerdings vom Staat massiv unterstützt. Vom Jahr 2002 an werden 20 Mrd. DM an Fördermitteln in Form einer Zulage eingesetzt. Die Zulage wird in vier Stufen alle 2 Jahre um jeweils 1% des Bruttolohnes erhöht und wird dann ab 2008 dann 4% des Bruttolohnes betragen. In Zahlen ausgedrückt erhalten Alleinstehende 300 DM, Verheiratete 600 DM und für jedes Kind 360 DM pro Jahr an Förderung. Die Zulage wird unabhängig davon gewährt ob die zusätzliche Altersvorsorge in betrieblicher oder privater Form geschieht.

Welche Anlageformen werden gefördert?

Es werden Anlageformen, die im Alter eine lebenslange Rente garantieren und bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen müssen. Dies sind derzeit Rentenversicherungen, versicherungsspezifische Sparpläne, Bankguthaben mit Zinsansammlung, Anteile an Investmentfonds und Beiträge, die das Risiko der Invalidität absichern. Die Höhe der Mindesteigenleistung bemisst sich nach dem Bruttolohn - mindestens 1% - und nach der Kinderzahl. Bei Verheirateten sind beide Ehepartner zulagenberechtigt, wenn einer der Ehepartner keiner Erwerbsarbeit nachgeht. Das heißt, auch der nicht arbeitende Partner kann sich eine eigene Altersvorsorge aufbauen. Kindererziehende Partner erhalten für die Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) die volle Zulage sowie Rentenanwartschaftszeiten (in der Realität vor allem für Frauen vorteilhaft!)

Was geschieht mit der gesetzlichen Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge werden weiterhin zu gleichen Anteilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Um die Beiträge stabil zu halten, die ab dem 01.01.2001 auf 19,1% sinken, ist es notwenig das Niveau des gesetzlichen Rente schrittweise auf ca. 64% bis 67 % im Jahre 2030 zu begrenzen - ab 2011 pro Jahr ein Abschlag von 0,3% bezogen auf das heutige Rentenniveau. Dabei ist zu beachten, dass sich das Rentenniveau aus dem Nettolohn ableitet. Wenn also der Nettolohn systembedingt sinkt, weil der Rentenversicherungsbeiträge steigen, ist auch ein hohes Niveau weniger Wert.

Die entscheidende soziale Komponente im neuen Rentenversicherungssystem besteht darin, dass künftig auch sozial schwächere Schichten durch die massive staatliche Förderung eine private Vorsorge treffen können, für die übrigens heute schon fast 80% der Rentnerinnen und Rentner in der Vergangenheit gesorgt haben.


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