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Einigung um die europäische Zinssteuer

In ihrem Bestreben Steueroasen in Europa auszutrocknen und Geldwäsche zu verhindern, einigte sich die Europäische Union nach vierzehnjährigen Verhandlungen auf eine grenzüberschreitende Zinsbesteuerung. Der deutsche Finanzstaatsekretär Caio Koch-Weser begrüßte die Einigung und bezeichnete sie als einen gelungenen Einstieg in die europäische Zinsbesteuerung. Von 2005 an werden zwölf Länder, darunter auch Deutschland, Kontrollmitteilungen über Konten von EU-Ausländern austauschen. Die „Steueroasen“ Belgien, Luxemburg und Österreich sind von dieser Einigung ausgenommen und werden daher keine Mitteilungen verschicken.

Mit dem Nicht-EU-Land Schweiz und anderen „Drittstaaten“ wie Liechtenstein hatten die Finanzminister bereits im Januar eine Grundsatzvereinbarung getroffen, dessen wichtigstes Ziel die Eindämmung der grenzüberschreitenden Steuerflucht in Europa ist.

Im Folgenden die wichtigsten Punkte der Vereinbarung:

• Zwölf EU-Länder, darunter Deutschland, werden vom 1. Januar 2005 an Informationen über Zinserträge auf Konten von Gebietsfremden an die EU-Partner weiterleiten. Zunächst sollte das Verfahren schon ein Jahr vorher beginnen.

• Österreich, Luxemburg und Belgien bewahren hingegen zunächst ihr Bankgeheimnis und erheben eine Quellensteuer: 15 Prozent von 2005 an, 20 Prozent von 2008 an und 35 Prozent von 2011 an, wobei drei Viertel dieser Steuereinnahmen dann an die Heimatstaaten der ausländischen Sparer gehen.

• Die Schweiz, die ebenfalls ihr Bankgeheimnis behält, soll ebenfalls ins Boot geholt werden. Sie wird nach dem Modell von Luxemburg, Belgien und Österreich eine Quellensteuer erheben.

• Sobald die Nicht-EU-Länder Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino zumindest auf Anfrage Mitteilungen entsprechend den Regeln der OECD über Zinserträge ausländischer Sparer herausgeben, werden sich auch Österreich, Belgien und Luxemburg dem System der routinemäßigen Kontrollmitteilungen anschließen.



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