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Stellungnahme des MdB Lothar Binding zur Klage von Alleinerziehenden vor dem BVG
(20. Februar 2002)

SPD stärkt Familien

"Auch Alleinerziehende werden durch unser Zweites Familienförderungsgesetz seit dem 1. Januar 2002 in den allermeisten Fällen finanziell besser gestellt", sagt Lothar Binding, stellvertretendes Mitglied im Bundestags-Ausschuß für Familie, Frauen, Jugend und Senioren.

Das Bundesverfassungsgericht hat 1998/99 festgestellt, dass der bisherige Haushaltsfreibetrag durch seine Beschränkung auf Alleinstehende gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstößt: Die Regierung Kohl hatte ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, statt dessen den Betreuungs- und Erziehungsaufwand eines Kindes steuerlich freizustellen. "Die Familie, ob nun mit einem oder zwei Elternteilen, bleibt die Keimzelle der Gesellschaft. Wir Sozialdemokraten tun im Rahmen des Möglichen alles, um Eltern zu unterstützen und Kinder zu fördern", sagt Binding, selbst Vater zweier Söhne.

In der SPD-Fraktion sind die besondere Situation und der hohe Aufwand von Alleinerziehenden seit längerem ein Thema. Der Haushaltsfreibetrag war eigentlich eine gute Lösung, aber das Bundesverfassungsgericht, das die Abschaffung verfügte, ist nun mal die höchste juristische Instanz. Der Haushaltsfreibetrag wird in drei Stufen von 5.616 DM in 2001 auf 2.340 Euro (4.576 DM) im Jahr 2002 und in den Jahren 2003 und 2004 auf 1.188 Euro (2.323 DM) langsam abgeschmolzen. Der erste Schritt ist so bemessen, dass die Verringerung des Freibetrages in der Regel durch die Erhöhung des Kindergeldes bzw. des neuen Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrags ausgeglichen wird. Die weiteren Schritte verlaufen zeitlich parallel zu den Entlastungsstufen der Steuerreform, so dass Belastungen für die Gruppe der Alleinerziehenden grundsätzlich vermieden werden.

"Die Behauptung, Alleinerziehende würden wie Singles behandelt, ist schlicht falsch", erklärt Binding. Während ein Lediger ohne Kinder im Jahr 2002 ab einem Einkommen von rund 10.400 Euro (20.300 DM) Steuern zahlt, fallen diese für Alleinerziehende mit einem Kind erst bei rund 13.000 Euro (25.400 DM) an. Sofern weitere Kinder zu berücksichtigen sind oder Außergewöhnliche Belastungen, etwa erwerbsbedingte Betreuungskosten, Sonderausgaben und Werbungskosten oberhalb der Arbeitnehmer-Pauschale abgesetzt werden können, erhöht sich die Besteuerungsgrenze für die Einelternfamilie entsprechend.

"Wir wollen mittelfristig eine Weiterentwicklung der Familienbesteuerung erreichen, die es honoriert, wenn man Kinder hat", sagt Lothar Binding. Neben weiteren Kindergelderhöhungen gilt es, eine sozial ausgewogene Umschichtung hin zu einer besseren Unterstützung von Eltern und Kindern zu erreichen. Nur so wird sichergestellt, dass Einelternfamilien nicht schlechter gestellt sind als Paarfamilien.




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