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Binding stellt Multimedia CD zum Bürgerschaftlichen Engagement vor.

Heidelberg - Seine Vorstellung der neuen Informations-CD zum Bürgerschaftlichen Engagement begann der SPD Bundestagsabgeordnete Lothar Binding mit einem Zitat von Goethe: "Wer nichts für andere tut, tut nichts für sich.". Binding präsentiert mit seiner neuen CD im Power Point Format die Arbeit aus der Enquete Kommission des Deutschen Bundestages. Mit seiner Kollegin Karin Kortmann aus Düsseldorf und einer Heidelberger Multimedia Firma wurden Ergebnisse und Fakten zum Ehrenamt in eine anschauliche Form gebracht. Insgesamt 650 Vereine im Wahlkreis Heidelberg Mannheim erhalten diese Multimedia Information, die unter anderem Video - Interviews von Franz Müntefering, Ulla Schmidt und Gerhard Schröder beinhaltet. „Ziel ist und bleibt, in der Politik bessere Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement durchzusetzen. Wir wollen dies Schritt für Schritt im gemeinsamen Dialog mit Institutionen und Verbänden tun - auf der Grundlage des 13-Punkte Programms der SPD-Fraktion.“ so der SPD Abgeordnete. Kernpunkte sind unter anderem die Förderung von Freiwilligen- und Netzwerkstrukturen, der Ausbau des versicherungsrechtlichen Schutzes von Ehrenamtlichen, die finanzielle Förderung und Rahmenbedingungen für Engagierte sowie die Reform des Gemeinnützigkeits - und Zuwendungsrechts. Binding wies in seinem kurzen Vortrag darauf hin, dass Engagementförderung eine Querschnittsaufgabe ist. Die Modernisierungskonzepte in Gesundheits-, Sozial-, Arbeits-, Jugend- und Kulturpolitik müssen Möglichkeiten bürgerschaftlichen Engagements systematisch einbeziehen. „Bürgerinnen und Bürgern sind mehr als Kunden und Klienten. Sie müssen Einflusschancen erhalten, Mitverantwortung tragen und kompetent mitreden und mitgestalten können.“ so Binding.

Die Arbeit der Enquete-Kommission hat erste Früchte getragen. Die Übungsleiterpauschale wurde auf 1848 Euro erhöht und zudem in eine steuerfreie Einnahme umgewandelt. Das Stiften wurde durch ein neues Stiftungssteuer- und Zivilrecht erleichtert. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann in einem Umfang von mehr als fünfzehn Wochenstunden ausgeübt werden, ohne dass der Leistungsanspruch – Arbeitslosengeld entfällt. Die Finanzbedingungen für die Hospizarbeit wurden verbessert. Mit der Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien werden seit Januar 2002 die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten weiter verbessert. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen für gemeinnützige Tätigkeiten werden in der Regel bis zu einem monatlichen Betrag von 154 Euro als Aufwand steuerlich anerkannt. Unter diese Regelung fallen z.B. auch die Mitglieder der freiwilligen und kommunalen Feuerwehren.

Das Spendenrecht wurde grundlegend überarbeitet und von Bürokratie entrümpelt. Immer wieder vorgebrachte Forderungen der Vereine wurden damit eingelöst, die vom Staat finanzielle Unterstützung und bürokratische Entlastungen erwarten. Durch die Änderung des Spendenrechts erhalten die Vereine u.a. einen schnelleren Zugang zu den Spendengeldern.

Die Neuregelung der 400 Euro Minijobs in Kombination mit der Übungsleiterpauschale schafft neuen Gestaltungsspielraum. Seit 1. April 2003 können auch Übungsleiter, die sich für ein geringes Entgelt in den Sportvereinen engagieren bis zu 400 Euro brutto abgaben- und steuerfrei dazu verdienen. Durch die Kombination von einem Minijob mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung für Übungsleiter haben die Sportvereine einen ganz anderen Gestaltungsspielraum, der die Planung des Umfangs der Einsätze von Trainern deutlich vereinfachen wird.

NT



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