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„Die Versicherten werden keine höheren Beträge zahlen“, so der Gesundheitsminister Rösler in Hamburger Abendblatt vom 24.10.2009.
Was jetzt kommt, ist eine Reform, bei der die Versicherten in Zukunft mindestens 2,3 % mehr bezahlen werden als bisher, bei Kassen mit vielen in Behandlung stehenden Versicherten wahrscheinlich noch mehr.
Ähnlich sieht es mit dem versprochenen Sozialausgleich aus. Untere Einkommen werden deutlich stärker belastet als höhere. Die untersten Einkommen zahlen mindestens 10,2 % ihres Einkommens für ihre Krankenversicherung.
Unter dem Strich bleibt nur weniger statt mehr Solidarität, weniger Netto vom Brutto und ein Wortbruch vom Feinsten.
Hier finden Sie eine ausführliche Gegenüberstellung der vorgeschobenen Versprechungen und dem tatsächlich Umgesetzten:
Die Gesundheitsreform „Weniger Netto vom Brutto“
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Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung haben wir in der großen Koalition eine Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems beschlossen, um die Honorare für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte kalkulierbarer, gerechter und transparenter zu machen. Davon profitieren auch die Versicherten, denn damit wollen wir eine weiterhin qualitativ hochwertige vertragsärztliche Versorgung ermöglichen.
Seit Anfang dieses Jahres werden vertragsärztliche Leistungen grundsätzlich mit den festen Preisen einer Euro-Gebührenordnung vergütet. Die regional unterschiedlichen Einkommen zwischen Ärztinnen und Ärzten im Ost und West nähern sich damit aneinander an. Die Krankenkassen müssen mehr Geld zur Verfügung stellen, wenn der Behandlungsbedarf der Versicherten für ambulante ärztliche Leistungen steigt. Damit die Krankenkassen allerdings künftig keine medizinisch unnötigen Leistungen mehr finanzieren müssen, unterliegt die Abrechnung ärztlicher Leistungen einer Staffelung, wenn eine bestimmte Menge erreicht ist. Die Staffelung ist so auszugestalten, dass eine ausreichende Versorgung der Versicherten gewährleistet bleibt. Für die konkrete Ausgestaltung der Honorarordnung ist die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen zuständig.
Seit mehreren Wochen erreichen mich zu diesem Thema einzeln vorgefertigte Briefe von Patientinnen und Patienten, in denen sie „Für den Erhalt freier Arztpraxen“ eintreten. Leider verstärkt sich auf meine telefonische Nachfrage hin häufig meine Vermutung, dass manche Ärzte ihren Patienten eine Betroffenheit einreden, die sich nicht mit der Realität deckt. So werden eigene finanzielle Interessen hinter dem vermeintlichen Patientenwohl versteckt. Ein aufrichtiger Dialog ist unter diesen Voraussetzungen bedauerlicherweise kaum möglich.
Deshalb bin ich über den offenen Austausch froh, der sich mit Herrn Dr. Dirk Kusnierczak, niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in Heidelberg, ergab. Unser Meinungswechsel verdeutlicht zugleich allerdings auch, wie weit unsere Positionen auseinander liegen. Exemplarisch lässt sich dies an folgendem Sachverhalt festmachen: es ist im folgendem Dokument mehrfach von einem Pauschalpreis von etwa 28 Euro pro Patient für drei Monate zu lesen. Anhand dieses – von Herrn Dr. Kusnierczak korrekt angegebenen, aber als zu niedrig eingeschätzten – Pauschalpreises lässt sich allerdings nicht erkennen, welche ärztlichen Leistungen dafür erbracht wurden. In bestimmten Fällen mögen sich dahinter hohe Kosten für die Behandlung eines Patienten mit vielen Arztbesuchen verbergen; häufig ist der Behandlungsaufwand bei „Kurzbesuchen“ allerdings auch deutlich niedriger.
Damit Sie sich selbst ein Bild von unserem Gedankenaustausch machen können, finden Sie diesen Dialog mit dem Titel „Gesundheitssystemkollaps-Existenzbedrohung-Planwirtschaft“ – in aus Gründen der besseren Lesbarkeit leicht redigierter Fassung – unter folgendem Link
Herr Dr. Kusnierczak hat freundlicherweise sein Einverständnis zur Veröffentlichung unseres Meinungsaustausches gegeben. Eine Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums zur Honorarsituation der Ärzteschaft insbesondere in Baden- Württemberg finden Sie unter diesem Link
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